Zur Person von Lutz Wostatek
Dipl. Ing. (FH) freier Architekt in 78564 Wehingen
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     Vorfahren
Bereits mein Grossvater Georg Keller (1903 - 1967) war seines Zeichens Architekt.
Obwohl mich die Elektronik sehr interessierte, entschloss ich mich Anfang der 80er Jahre, meinem Opa und meinem Vater Franz Wostatek auf ihrem Berufsweg zu folgen.

Ausbildung
Um ordentlich an den Beruf des Architekten heranzugehen, lernte ich zuerst Maurer bei der Fa. Lang + Mink in Rottweil.
Während dieser Lehre im Berufskolleg konnte ich, zusätzlich zum Gesellenbrief, auch die Fachhochschulreife erlangen.
An der Fachhochschule Biberach/Riß habe ich dann Architektur studiert.

Für einen Excurs zu meiner Ausbildungsstätte (FH Biberach, heute Hochschule Biberach) hier klicken

Wenn immer die Möglichkeit bestand, habe ich mich auch mit anderen Bauhandwerksberufen vertraut gemacht, was mir beim Bau meines eigenen Hauses sehr zu Gute kam.

Selbstständiger Architekt seit 1. Oktober 1996
Bei der Büroeröffnung nach einigen Jahren in der Computerbranche, war mir die Nutzung moderner Techniken wie Computer Aided Design (CAD) und andere EDV - Programme für kurze Planungs- und Realisierungszeiten sehr wichtig. Und so konnte ich die Verbindung zur Elektronik intensiv pflegen.

Als Praktiker lege ich, neben der architektonischen Aussage, besonderen Wert auf die Funktionalität und die Bezahlbarkeit der Projekte.

Homepage selbstgemacht
Als Herausforderung im neuen Jahrtausend habe ich mich auch noch mit der Erstellung meiner HomePage beschäftigt. Durch meinen direkten Zugriff auf den Speicherplatz im www ist meine Aktualität nur noch von meiner zu Verfügung stehenden Zeit abhängig.


Warum bin ich freier Architekt ?
Entgegen dem allgemeinen Trend (bereits zwei bisher freie Architekten aus der Region haben sich in der Architektenliste umschreiben lassen) bin ich aus Überzeugung "freier Architekt".

Zuerst einmal eine Kurzerklärung der Begriffe:


Der freie Architekt (<= Link zur Architektenkammer Baden-Württemberg)

ist der "Sachverwalter" des Bauherrn. Er übt seinen Beruf nach den Grundsätzen der "freien Berufe" (wie Ärzte, Rechtanwälte usw.) aus.
Dem freien Architekt ist es untersagt Provisionen oä. von Unternehmern, Handwerkern oä. zu fordern oder anzunehmen. Preisnachlässe, Rabatte, Skonti kommen ausschliesslich dem Bauherrn zu Gute. Sein Honorar ist nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in festgelegten Grenzen zu berechnen. Der freie Architekt darf nur in ganz begrenzten Maße Werbung für seine Tätigkeit betreiben. Erlaubt ist eine Zeitungsanzeige bis 3 cm hoch über die ganze Seitenbreite im Rahmen eines Baukollektivs zur z.B. Einweihung eines von Ihm betreuten Bauprojektes. Seit ca. 1998 ist die zurückhaltende Darstellung im Internet erlaubt, da er dort gezielt vom Interessenten aufgesucht werden muss.

Der gewerblich tätige Architekt
übt seinen Beruf gewerblich aus, vergleichbar mit einem Bauträger. Er darf somit seinen Gewinn auch aus den einzelnen Bau-Gewerken erzielen.
Zur Unterscheidung muss er jedem Auftraggeber unaufgefordert vor Entstehen eines Vertragsverhältnis (auch ein mündlicher Vertrag gehört dazu) "über die Art seiner baugewerblichen Tätigkeit sowie Inhaberschaft oder Beteiligung an baugewerblichen Unternehmen" schriftlich unterrichten.
Er hat bei seiner Werbung nur eine Einschränkung. Er darf die Bezeichnung "Architekt" in einer gewerblichen unternehmerischen Werbung nicht verwenden.

Resümee
Obwohl es nicht ganz einfach ist seine Leistungen ohne Werbung an potenzielle Bauherren zu bringen, ist es für mich wichtiger dem Bauherrn als "quasi-Anwalt" für seine Interessen mit meinem Sachverstand zur Seite zu stehen. Natürlich ist ein Architektenhonorar ein nicht zu vernachlässigender Kostenfaktor. Jedoch bei einem so komplexen Vorgang wie einem Bauvorhaben sollte man nicht nur Personen mit Sachverstand "gegenüber" stehen haben. Dringend notwendige Leistungen wie Baugesuch, Arbeitspläne, Bauleitung uam. werden gerne in Pauschalpreise "reingerechnet" oder nur in geringen Summen ausgewiesen.
Jeder verantwortungsvolle freie Architekt wird seine Honorarberechnung dem Bauherrn gerne darlegen. Denn in Falle eines Auftrags jongliert er ja dann noch mit viel höheren Summen. So ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit das Wichtigste.


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